In Zusammenhang mit der Sozialgesetzgebung von spätrömischer Dekadenz zu sprechen, ist durchaus eine zulässige Metapher. Der Gedanke, Rom sei letztlich nicht an seinen Feinden sondern an dem eigenen inneren Verfall zugrunde gegangen, ist eine Theorie, der sich viele Historiker anschließen.
Ein Versagen der moralischen Instanzen lässt sich aber auch in der aktuellen Situation feststellen. Wie anders ist es zu erklären, dass demokratische Volksparteien Gesetze formulieren, diese Gesetze von dem obersten Würdenträger des Landes abgezeichnet werden, um dann später vom Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz gerügt zu werden?
Von dem Bild, welches die katholische Kirche, wohl die höchste moralische Instanz in dieser Republik, im Augenblick abgibt, möchte ich hier erst gar nicht reden. Moralische Instanzen sollten auch die Wirtschaftsführer als Eliten in einem Land sein, welches eine führende Rolle in der Welt spielen möchte. Aber das Gegenteil ist der Fall. Während die Kirche eigene Verfehlungen unterm befleckten schwarzen Talar zu verstecken versucht, fürchten Wirtschaftseliten eine CD aus Liechtenstein
Aber was hat das alles mit dem Thema Mobbing in den Argen zu tun? Auf den ersten Blick nicht viel. Es scheint auch unzulässig lüsterne Priester oder korrupte Manager auch nur ansatzweise mit einem Sachbearbeiter einer Arge in Verbindung zu bringen.
Ich kann mir schon vorstellen wie einige Moralapostel, seien es selbsternannte am Stammtisch oder solche die es Kraft ihres Amtes sind, nun ihren Zeigefinger heben. Dennoch muss die Frage erlaubt sein, ob es hier Parallelen gibt.
Fest steht eines:
In allen diesen sehr unterschiedlichen Fällen geht es um eines: Den Missbrauch von Macht.
Und in allen Fällen wird dieser begünstigt durch das Nichtfunktionieren von Kontrollen, durch das Wegschauen der Verantwortlichen, die Ignoranz einer breiten Bevölkerung und, nicht zuletzt, durch die Hilflosigkeit der Opfer.
Um noch einmal auf den Begriff der spätrömischen Dekadenz zurückzukommen: Diese fängt in dem Moment an, wo die Masse der Bevölkerung bewusst einen Machtmissbrauch toleriert, weil sie sich davon einen eigenen Vorteil erhofft. Nach einer Umfrage des Magazins „Stern“ vom März 2010 sind 72 % der Bevölkerung für die Einführung einer Arbeitspflicht für Leistungsempfänger nach dem SGB II. Und dabei geht es keineswegs um die Pflicht, alles zu tun seine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Diese ergibt sich bereits aus § 9 des SGB II, ist also längst geltendes Recht.
Was hier 72 % der Bevölkerung fordern, ist etwas anderes. Sie fordern die Einführung einer unbezahlten nicht näher definierten Zwangsarbeit. Genauer gesagt fordern sie deren Ausdehnung auf alle Leistungsempfänger. Denn Zwangsarbeit gibt es faktisch bereits in Form von sog. Arbeitsgelegenheiten. Im Jahre 2008 waren knapp 700.000 Menschen gezwungen, an einer solchen Maßnahme teilzunehmen, die nach einem Gutachten des Bundesrechnungshofs kein geeignetes arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellen, um Erwerbslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig rügt der Bundesgerichtshof in diesem Bericht, dass bei zwei Drittel der geprüften Arbeitsgelegenheiten mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt wäre und die so genannten Ein-Euro –Jobs reguläre Arbeitsverhältnisse vernichten. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in seiner Wirkungsanalyse über Ein-Euro-Jobs vom Februar 2008.
Wie kann es aber dann sein, dass trotz dieser von unverdächtiger Seite, ermittelten Zahlen 72 % der Bevölkerung eine Ausdehnung der Zwangsarbeit auf alle Leistungsempfänger fordern?
Hier liegt die Ursache in einer bewussten Falschdarstellung der Ursachen von Massenarbeitslosigkeit. Nicht die Entwicklung der Weltwirtschaft durch eine die Marktwirtschaft gefährdende Globalisierung, nicht der Wegfall von Arbeitsplätzen durch eine rasende Technisierung der Produktionsstätten und auch nicht die Verlagerung von Arbeitsplätzen aus Profitsucht in Länder, die unter Missachtung von Menschenrechten und katastrophalen sozialen Bedingungen die eigene Bevölkerung ausbeuten werden als Ursache für die Probleme am Arbeitsmarkt benannt, sondern dass die Betroffenen angeblich nicht morgens früh aufstehen wollen.
Unterstützt wird diese manipulierte Meinungsmache durch die BILD Zeitung, die jede nur denkbare Hetze gegen Langzeitarbeitslose in Schlagzeilen titelt. Ob man über „Deutschlands frechsten Arbeitslosen“ berichtet, oder feststellt „Zu viele Arbeitslose drücken sich vor der Arbeit“ oder der Bevölkerung vorrechnet „Wie bei Hartz IV abgezockt wird“, immer ist sich die BILD darüber bewusst, dass der größte Teil ihrer Leser einen schlecht bezahlten Job, unterdurchschnittliche Bildung und ein einfaches Weltbild hat.
Genau das richtige Klientel um gegen Minderheiten, die angeblich Schuld an der eigenen misslichen Lage sind, zu hetzen.
Insofern ist es kaum verwunderlich, dass die Auflagenzahlen der National-Zeitung immer weiter zurückgegangen sind. Warum soll man sich als Nazi outen, wenn man sich an Hetze gegen Minderheiten auch an der unverdächtigen BILD Zeitung ergötzen kann?
Aber nicht nur BILD, auch das kostenlose Privatfernsehen manipuliert hier durch gezielte Falschdarstellung seine Zuschauer. So vergeht keine Nachmittagsshow in denen nicht meist zahnlose und unter Alkohol stehende Hartz IV Empfänger zu sehen sind.
Wo sind die gut gebildeten 50 jährigen, die wegen einer Firmenpleite und bestehender Altersdiskriminierung auf diesem Arbeitsmarkt chancenlos sind? Wo sind die jungen Akademiker, denen statt einer Stelle nur unbezahlte Praktika angeboten werden? Nein, diese Menschen passen nicht in das Bild vom langschlafenden, biertrinkenden und Playstation spielendem Langzeitarbeitslosen. Sie würden Zweifel an den einfachen Erklärungen aufkommen lassen.
Und warum diese ganze Manipulation? Man möchte etwas nutzen, was in allen Gesellschaften immer vorhanden war und nun auch vor der Regierung und selbst vor den Gerichten nicht mehr Halt macht.
Der Hang zum skrupellosen Machtmissbrauch der es ermöglicht auch noch die letzten einen Raubtierkapitalismus begrenzenden ethischen Schranken aufzuheben.
Schon in den 60er Jahren hat der Sozialpsychologe Stanley Milgram in einem umstrittenen Experiment nachgewiesen, wie leicht Menschen bereit sind, gegen ethische Normen zu verstoßen, wenn sie die Macht dazu aber nicht die Verantwortung dafür übernehmen müssen.
Milgram selbst sagte über dieses Experiment:
„Die rechtlichen und philosophischen Aspekte von Gehorsam sind von enormer Bedeutung, sie sagen aber sehr wenig über das Verhalten der meisten Menschen in konkreten Situationen aus. Ich habe ein einfaches Experiment an der Yale-Universität durchgeführt, um herauszufinden, wie viel Schmerz ein gewöhnlicher Mitbürger einem anderen zufügen würde, einfach weil ihn ein Wissenschaftler dazu aufforderte. Starre Autorität stand gegen die stärksten moralischen Grundsätze der Teilnehmer, andere Menschen nicht zu verletzen, und obwohl den Testpersonen die Schmerzensschreie der Opfer in den Ohren klingelten, gewann in der Mehrzahl der Fälle die Autorität. Die extreme Bereitschaft von erwachsenen Menschen, einer Autorität fast beliebig weit zu folgen, ist das Hauptergebnis der Studie, und eine Tatsache, die dringendster Erklärung bedarf.“
– Stanley Milgram: The Perils of Obedience, Harper´s Magazine, 1974
Dieser Milgram Versuch findet seine reale Erprobung in der derzeitigen Diskussion um die Reformen der Sozialgesetzgebung. Menschen werden durch Argemitarbeiter in die Obdachlosigkeit getrieben, ihnen wird wegen angeblichem Fehlverhalten das zum Leben benötigte und unstrittig schon jetzt zu knapp bemessene Existenzminimum im schlimmsten Fall bis auf null gekürzt.
Die damit befassten Argemitarbeiter haben genau wie die Probanden im Milgram Experiment kaum Skrupel, da aus ihrer Sicht ja nicht sie, sondern die Regelungen des SGB II für die Situation verantwortlich sind. Auch das Verhalten der Argemitarbeiter ist weitgehend identisch, mit dem der Probanden.
Schwitzende, zitternde und stotternde Fallmanager habe ich mehr als einmal in den Argen erlebt, die dann erklärten sie seien ja für die Gesetze nicht verantwortlich. Auch der ständige Hinweis darauf, die Leistungsempfänger seien für ihre Situation letztlich selbst verantwortlich, erfolgt analog zu dem Milgram Experiment.
Der Unterschied ist nur der, dass hier kein Experiment stattfindet. Die Verzweiflung und die Ängste vieler Betroffener vor den Schikanen der Behörde sind nicht gespielt. Wenn der Argemitarbeiter die Leistung einstellt (auch hier sind die Kürzungsstufen 30%, 60% bis zu 100% durchaus vergleichbar mit Milgrams Stromstößen) erleiden die Betroffenen reale Schmerzen in Form von Existenzangst und können durchaus Familie und Heim verlieren. Im schlimmsten Fall enden diese Personen in der Obdachlosigkeit.
Dies war sicher nicht die Zielsetzung bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Man versprach Sozialhilfeempfänger aus ihrer aussichtslosen Situation zu befreien, aber in Wirklichkeit brachte man ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger ebenfalls in ein Dilemma.
So haben die meisten Arge Mitarbeiter keine Bedenken Leistungsempfänger auch gegen deren Willen zu sog. Arbeitsgelegenheiten zu zwingen, obwohl dies klar gegen das im Jahre 1957 mit der Internationalen Arbeitsorganisation ratifizierten Übereinkommen Nr.29 über Zwangs- und Pflichtarbeit verstößt.
Dort heißt es in Artikel 2 Nr.1 „Als Zwangsarbeit gilt jede Arbeit oder Dienstleistung, „die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.“
Den Gesetzesbruch den die Arge Mitarbeiter durch die zwangsweise Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten begehen müssen, versucht man mit einem Trick zu umgehen. Mit sogenannten Eingliederungsvereinbarungen muss sich dann der Betroffene verpflichten diese Arbeitsgelegenheiten freiwillig zu verrichten. Tut er dies nicht, hatte dies am Anfang der Hartz-Gesetzgebung Sanktionen zur Folge. Da diese Finte zur Verschleierung des Rechtsbruchs aber allzu offensichtlich war, verzichtete man später auf die Sanktionen. Stattdessen ersetzte man diese durch einen einseitig von der Behörde bestimmten Verwaltungsakt, also erneut einer Zwangszuweisung in eine Arbeitsgelegenheit.
Besonders pikant ist in diesem Zusammenhang, dass gemeinnützige Arbeit nach wie vor auch eine Strafe ist, zu der Richter Kriminelle verurteilen.
Bei der Begründung für die Notwendigkeit solcher Arbeitsgelegenheiten war man ebenfalls sehr einfallsreich. Sie sollten Langzeitarbeitslosen quasi als Therapie zurück in einen geregelten Tagesablauf bringen, sie sollten sie wieder an Arbeit gewöhnen und gleichzeitig ihre Arbeitsbereitschaft überprüfen.
Alle diese Argumente sind insoweit nicht akzeptabel, da sie pauschal alle Betroffene diskriminieren. Wer eine Therapie braucht ist psychisch krank, wer keinen geregelten Tagesablauf hat, hat Tendenzen zur Verwahrlosung und wer nicht zum Arbeiten bereit ist, ist faul.
Verrückt, asozial und faul – auf wen diese Attribute zutreffen, der ist eine Gefahr für eine schweigende Mehrheit, die wie Westerwelle suggeriert, die Dummen sind, weil sie jeden Tag früh aufstehen und arbeiten gehen. Und nur allzu gerne lässt man sich mit solchen Worten über eine Politik die zu sinkenden Löhnen, einer längeren Lebensarbeitszeit und Altersarmut geführt hat, hinwegtrösten. Man verspricht „Mehr Netto vom Brutto“ verschweigt aber, dass bereits das Brutto für viele niedriger ist als das Netto bei den europäischen Nachbarn.
Die meisten Leistungsempfänger sind aber alles andere als verrückt, asozial und faul. Viele arbeiten in einem Minijob oder ehrenamtlich, ziehen Kinder groß, versorgen einen Haushalt und haben einen absolut strukturierten Tagesablauf. Natürlich gibt es auch unter den Betroffenen Menschen, die ernsthafte Probleme haben. Sei es Alkoholsucht oder Drogenkonsum. Allerdings gibt es solche Menschen auch bei der arbeitenden Bevölkerung, unter Politikern und Showmastern, ja selbst bei Argemitarbeitern sollen solche Erkrankungen schon vorgekommen sein. Und der prozentuale Anteil dürfte unter den Hartz IV Betroffenen nicht größer sein als bei dem Rest der Bevölkerung. Und diesen Menschen könnte man sicher auf vielen Wegen erfolgreich helfen, Druck und Sanktionen gehören aber kaum dazu. Im Gegenteil: Ich vermute dass weniger Menschen wegen Alkoholsucht in Hartz IV fallen, als es Menschen gibt, die durch den Druck der Argen in die Alkoholsucht getrieben werden.
Warum betreibt man dann aber dieses Konzept der Zwangsarbeit dennoch weiter? Hier spielen vor allem finanzielle Interessen eine Rolle. Die Städte und Kommunen sind weitgehend verschuldet, und insofern müssen Arbeitskräfte eingespart werden. Da bietet es sich doch geradezu an, wenn diese dann durch kostenlose Zwangsarbeiter ersetzt werden können. Befürworter dieses Systems rechtfertigen dies damit, dass für eine Sozialleistung schließlich auch eine Gegenleistung erwartet werden könnte.
Was sich zunächst logisch anhört, ist in Wirklichkeit ein Trugschluss. Der Betroffene möchte arbeiten, er bietet seine Arbeitskraft an aber niemand, auch nicht die Kommune, kann oder möchte diese bezahlen. Durch das Sozialstaatsgebot stehen dem Betroffenen solange Leistungen zu, bis es ihm gelingt seine Arbeitskraft zu einem marktgerechten Lohn anzubieten. Dass er dies auch wirklich tut, kann die Arge kontrollieren. Für jeden von ihr gemachten Stellenvorschlag erhält sie eine Rückmeldung, sowohl vom Bewerber als auch vom potentiellen Arbeitgeber. In der Realität gibt es aber Betroffene, die eine gute Ausbildung haben und dennoch über Jahre nicht einen einzigen Vermittlungsvorschlag erhalten. Hier fragt man sich ob nicht der Arbeitsvermittler der ist, der in seinen Job eingegliedert werden müsste, wenn er dann dem Betroffenen einen 1 Euro Job zuweist.
Es wäre unsinnig wenn der erfolglos Arbeitssuchende der Kommune seine Arbeitskraft solange umsonst zur Verfügung stellt. Die Kommunen sind letztlich auch ein potentieller Arbeitgeber und der Betroffene würde damit seine Chancen auf eine bezahlte Tätigkeit bei diesem Arbeitgeber freiwillig aufgeben. Man weiß zwar, dass die meisten Städte und Kommunen nicht sehr wirtschaftlich arbeiten, aber eine Arbeitskraft zu bezahlen wenn sie diese auch unentgeltlich haben kann, so unwirtschaftlich würde wohl keine Stadt oder Kommune vorgehen
Hinzu kommen noch die bereits jetzt vorhandenen Auswüchse des Missbrauchs von Arbeitsgelegenheiten durch findige Unternehmen. Es sei hier nur an den Trampolinhersteller erinnert der seine hochpreisigen Produkte mittels einer Beschäftigungsgesellschaft von 1 Euro Jobbern zusammen bauen lässt.
Aber offensichtlich ist für solche Auswüchse niemand zuständig. Dies haben einige findige Unternehmer relativ schnell herausbekommen. Inzwischen blüht der Markt für Beschäftigungsgesellschaften, Schulungsunternehmen und private Vermittler. Egal ob Ausbildungen zum Lokführer, Bewerbertraining, EDV Kurse, Motivationstraining alles was irgendwie angeboten wird, wird meist ohne Qualitätskontrolle durch die Argen gekauft.
Im Gegenteil: Wer sich im Unterricht über unqualifizierte Dozenten beschwert, muss häufig mit einer Sanktion wegen ungebührlichem Verhalten rechnen. Höhepunkt vieler Schulungen ist dann ein mehrwöchiges Betriebspraktikum in einer Firma, welche sich auf diese Art den einen oder anderen Mitarbeiter einsparen kann. Das Betriebspraktikum ist natürlich unbezahlt.
Dies alles sind Missstände für die offensichtlich niemand verantwortlich ist. Beschwerden bei den Geschäftsleitungen der zuständigen Argen werden nicht oder lapidar beantwortet. Beschwert man sich dann bei der Bundesagentur in Nürnberg werden die Beschwerden zur Bearbeitung an die Geschäftsleitung der örtlichen Arge zurück gegeben, dort landen sie vermutlich in der Ablage P
Letztlich ist der Betroffene einem Apparat ausgeliefert, der ihn nach Lust und Laune mobben kann, ohne dafür die Verantwortung zu übernehmen. Wie im Milgram Experiment werden die Knöpfchen gedrückt, zwar kommt kein Stromschlag aber Sperren, Kürzungen und Demütigungen. Und diese müssen im Gegensatz zum Experiment real erlitten werden.
Dietmar Brach, Wiesbaden
brach@arbeitslosenhilfe-rlp.de

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